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Deutschlands Steuerreform 2027: Wer mehr und wer weniger zahlt

Deutschland ändert ab 2027 die Einkommensteuer: Kleine und mittlere Einkommen sowie Familien werden entlastet, Spitzenverdiener stärker belastet.

Deutschlands Steuerreform 2027: Wer mehr und wer weniger zahlt

Das GlobalTalent24-Team hat geprüft, was sich im deutschen Steuersystem ab 2027 ändern soll, wer mehr zahlt, wer mit Entlastungen rechnen kann und wie Beschäftigte und Familien betroffen sind.

Deutschland bereitet eine der grösseren Einkommensteuerkorrekturen der vergangenen Jahre vor. Nach dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 18. August 2026 sollen die neuen Regeln am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Kleine und mittlere Einkommen sollen entlastet werden, während die Belastung an der Spitze steigt.

Es geht nicht nur um eine „Reichensteuer“, sondern um einen fiskalischen Ausgleich: breite Entlastungen, finanziert teilweise durch einen höheren Beitrag sehr hoher Einkommen. Die Bundesregierung bezifferte das geplante Entlastungsvolumen zuvor auf rund 10 Milliarden Euro jährlich.

Neuer Spitzenwert: 47 Prozent

Im Mittelpunkt steht die sogenannte Reichensteuer. 2026 gilt der Satz von 45 Prozent ab 277.826 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen. Ab 2027 soll der Tarif stärker abgestuft werden:

  • 42 Prozent ab 70.600 Euro zu versteuerndem Einkommen;

  • 45 Prozent ab 250.000 Euro;

  • 47 Prozent ab 280.000 Euro.

Bei zusammen veranlagten Ehepaaren verdoppeln sich die entsprechenden Grenzen.

47 Prozent gelten nicht für das gesamte Einkommen

Wer mehr als 280.000 Euro verdient, gibt nicht automatisch 47 Prozent des gesamten Einkommens ab. Deutschland hat einen progressiven Tarif; der höhere Satz greift nur für den jeweils betroffenen Teil des zu versteuernden Einkommens.

Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen nach relevanten Abzügen, nicht einfach das Bruttojahresgehalt. Dieser Unterschied kann die persönliche Steuerrechnung deutlich verändern.

Mittlere Einkommen und Familien sollen weniger zahlen

Steueränderungen in Deutschland ab 2027 für Beschäftigte und Familien

Der 42-Prozent-Satz soll erst ab 70.600 Euro zu versteuerndem Einkommen greifen. Zwischen 17.800 und 70.600 Euro ist eine flachere Progression geplant.

Ausserdem sollen Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigen. Der Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Jahr 2026 soll in zwei Schritten auf 12.900 Euro im Jahr 2028 wachsen. Für den Arbeitnehmer-Pauschbetrag sind 1.430 Euro vorgesehen.

Das Kindergeld soll im Januar 2027 von 259 auf 267 Euro je Kind und Monat und 2028 auf 272 Euro steigen. Nach Regierungsberechnungen könnte eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern und mittleren Einkommen bei voller Wirkung 2028 um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden.

Wie wird die Reform finanziert?

Die Gegenfinanzierung kommt nicht ausschliesslich von Spitzenverdienern. Geplant sind auch:

  • eine Erhöhung der Pauschsteuer für Minijobs von 2 auf 5 Prozent;

  • eine Senkung der Steuerermässigung für bestimmte Handwerkerleistungen im Haushalt von 20 auf 15 Prozent;

  • eine Verringerung des Höchstbetrags dieser Ermässigung von 1.200 auf 900 Euro pro Jahr.

Die Reform kalibriert das bestehende System damit neu: mehr Spielraum für viele Beschäftigte und Familien, ein höherer Beitrag der Spitzeneinkommen und weniger einzelne Steuersubventionen.

Was bedeutet die Reform für Menschen vom Balkan, die in Deutschland arbeiten?

Für die meisten Beschäftigten aus dem Balkanraum wird der neue 47-Prozent-Satz keine unmittelbare Rolle spielen. Wichtiger sind die verschobenen Tarifgrenzen, der höhere Grundfreibetrag, der grössere Arbeitnehmer-Pauschbetrag und zusätzliche Familienentlastungen.

Anders sieht es bei sehr hohen Einkommen aus, etwa bei einzelnen hochbezahlten Ärzten und Spezialisten, Führungskräften, Partnern in Kanzleien oder Beratungen, Spitzenfachkräften und Unternehmern. Für sie wird die Grenze von 280.000 Euro zu einer wichtigen neuen Steuerlinie.

Die konkrete Wirkung hängt unter anderem von Bruttoeinkommen, Abzügen, Familienstand, Kinderzahl und Steuerklasse ab.

Wie geht es weiter?

Die Regeln sollen am 1. Januar 2027 starten; die volle Wirkung einzelner Massnahmen ist für 2028 vorgesehen. Der Entwurf muss jedoch noch das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Werte und Einzelheiten können sich deshalb bis zur endgültigen Verabschiedung ändern.

Massgeblich ist am Ende das verabschiedete Gesetz, nicht allein die politische Ankündigung.

Dieser Beitrag dient nur der Information und ist keine Steuerberatung. Quelle: Bundesministerium der Finanzen.

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