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Mindestlohn in Deutschland steigt auf 14,60 Euro: Was ändert sich ab Januar 2027?

Ab dem 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn in Deutschland auf 14,60 Euro brutto pro Stunde und die Minijob-Grenze auf 633 Euro. Was bedeutet das für Beschäftigte?

Mindestlohn in Deutschland steigt auf 14,60 Euro: Was ändert sich ab Januar 2027?

Ab dem 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von 13,90 auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Für Beschäftigte, die den Mindestlohn erhalten, bedeutet das 70 Cent mehr für jede bezahlte Arbeitsstunde. Für Menschen, die eine Beschäftigung in Deutschland planen, wird der neue Stundenlohn zu einem wichtigen Ausgangspunkt bei der Bewertung eines Stellenangebots.

GlobalTalent24 Team erklärt, was sich ab Anfang des kommenden Jahres ändert, wie sich die Erhöhung auf den Monatsverdienst auswirkt und warum es wichtig ist, auch die übrigen Arbeitsbedingungen zu prüfen.

Wann steigt der Mindestlohn und wie hoch ist die Erhöhung?

Im Jahr 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Ab dem 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro. Diese Erhöhung steht bereits fest: Die Bundesregierung hat die Empfehlung der Mindestlohnkommission durch eine entsprechende Verordnung umgesetzt.

Die Differenz zwischen dem derzeitigen und dem künftigen Stundenlohn beträgt etwa 5 %. Für Beschäftigte, die gleich viele Stunden arbeiten und den Mindestlohn erhalten, bedeutet das einen höheren Bruttoverdienst. Die monatliche Höhe hängt von der Zahl der bezahlten Stunden ab. Deshalb sollte kein einzelner Betrag als allgemeingültiger monatlicher Mindestverdienst für alle Beschäftigten dargestellt werden.

Was bedeuten 70 Cent mehr pro Monat?

KI-Illustration steigender Löhne und persönlicher Finanzen

Hat eine beschäftigte Person in einem Abrechnungsmonat 160 bezahlte Stunden, beträgt ihr Bruttoverdienst beim derzeitigen Mindestlohn 2.224 Euro. Bei einem Stundenlohn von 14,60 Euro wären es für dieselbe Stundenzahl 2.336 Euro brutto. Das sind 112 Euro brutto mehr in diesem Monat.

Dieses Beispiel ist eine einfache Rechnung für genau 160 Stunden. Die tatsächliche Abrechnung hängt von der vereinbarten Arbeitszeit und der Art der Lohnberechnung ab. Beim Vergleich von Stellenanzeigen sollte deshalb geprüft werden, ob ein Stundenlohn oder ein Monatsgehalt angegeben ist und auf wie viele Arbeitsstunden sich der angebotene Betrag bezieht.

Der Bruttoverdienst entspricht nicht dem Betrag, der auf dem Konto ankommt. Die Nettoauszahlung hängt von Steuern, Beiträgen und den persönlichen Umständen ab. Eine Erhöhung um 112 Euro brutto bedeutet daher nicht automatisch, dass derselbe Betrag zusätzlich für Ausgaben zur Verfügung steht.

Für wen gilt der Mindestlohn in Deutschland?

Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn hängt nicht von der Staatsangehörigkeit der Beschäftigten ab. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gilt dieser Schutz auch für ausländische Beschäftigte, die in Deutschland arbeiten. Er umfasst Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigungen sowie Minijobs.

Allerdings gibt es gesetzliche Ausnahmen. Besondere Regeln gelten unter anderem für eine Berufsausbildung und bestimmte Arten von Praktika. Deshalb ist es wichtig, ein reguläres Arbeitsverhältnis von einer Tätigkeit mit einer anderen rechtlichen Grundlage zu unterscheiden.

Die Anhebung des Mindestlohns bedeutet außerdem nicht, dass jedes Gehalt automatisch um 5 % steigt. Wer bereits mehr als 14,60 Euro pro Stunde verdient, hat allein durch diese Erhöhung keinen garantierten Anspruch auf eine weitere Lohnerhöhung. In einzelnen Branchen können zudem höhere verbindliche Mindeststundenlöhne gelten. Bei der Prüfung eines Angebots sollten deshalb auch die Regeln der jeweiligen Branche berücksichtigt werden.

Minijob: Die monatliche Verdienstgrenze steigt auf 633 Euro

Mit dem höheren Stundenlohn ändert sich auch die Verdienstgrenze für Minijobs. Im Jahr 2026 liegt sie bei 603 Euro monatlich. Ab Januar 2027 steigt sie auf 633 Euro monatlich im Jahresdurchschnitt. Das entspricht einer regulären jährlichen Verdienstgrenze von 7.596 Euro.

Diese Grenze ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Dadurch können Beschäftigte, die den Mindestlohn erhalten, bei ungefähr gleichem Arbeitsumfang mehr verdienen. Bei einem Stundenlohn von 14,60 Euro entspricht die monatliche Grenze von 633 Euro etwa 43,4 Arbeitsstunden.

Liegt der vereinbarte Stundenlohn über dem Mindestlohn, passen weniger Arbeitsstunden in dieselbe Verdienstgrenze. Deshalb ist es sinnvoll, dass Beschäftigte und Arbeitgeber vor Jahresbeginn den erwarteten Verdienst und den vereinbarten Arbeitsplan prüfen.

Was sollte man vor der Annahme einer Stelle in Deutschland prüfen?

Der neue Mindeststundenlohn erleichtert die Bewertung eines Angebots. Für die Entscheidung über eine Beschäftigung sollte jedoch der gesamte Vertrag betrachtet werden. Neben dem Bruttoverdienst sollten die Arbeitsstundenzahl, die Berechnung der Überstundenvergütung, Zuschläge und mögliche Kosten für Unterkunft oder Transport geklärt werden.

Für Menschen, die neu nach Deutschland kommen, ist ein monatlicher Haushaltsplan mit Miete, Rechnungen, Lebensmitteln und dem Arbeitsweg besonders hilfreich. So lässt sich das angebotene Gehalt konkret einordnen: Wie viel Geld bleibt nach den regelmäßigen Ausgaben übrig, und passen die Bedingungen zu den eigenen Plänen?

Wenn Sie Ihren nächsten beruflichen Schritt planen, können Sie sich über den Link GlobalTalent24 Team registrieren. Bereiten Sie Angaben zu Ihrer Erfahrung und Ihren Fähigkeiten vor und vergleichen Sie jedes konkrete Angebot mit den geltenden Regeln und den Lebenshaltungskosten an Ihrem künftigen Arbeitsort.

Quellen

Bundesregierung: Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns 2026 und 2027

Bundesregierung: Fragen und Antworten zum Mindestlohn

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Überblick über die Regeln zum gesetzlichen Mindestlohn

Minijob-Zentrale: Verdienstgrenze und Mindestlohn für 2027

Hinweis: Die Bilder in diesem Artikel wurden mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und dienen ausschließlich der Illustration.

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